PROPAK skeptisch zu SUP und Plastiksackerlverbot
Der Fachverband PROPAK unterstützt – selbstverständlich – das Ziel einer Reduzierung von Kunststoffabfällen insbesondere was das weltweite Problem des Marine Littering betrifft. Es stellt sich aber die Frage, ob die jetzt getroffene Einigung auf EU-Ebene und das von der Bundesregierung angekündigte Plastiksackerlverbot geeignete Maßnahmen sind.
Es ist unbestritten, dass etwas gegen die Verschmutzung der Meere durch Plastikabfälle getan werden muss. Die Initiative der EU mit einer umfassenden Kunststoffstrategie und der darauf aufbauenden Einweg-Kunststoffprodukte-Richtlinie (SUP) ist ein sehr ambitioniertes Vorhaben, um hier Maßnahmen zu setzen, auch wenn natürlich ein globales Vorgehen nötig wäre.
In concreto ist allerdings Skepsis angebracht: zum einen, weil die Richtlinie in der derzeitigen Gestalt weit über das Ziel hinausschießt, da mit den betroffenen Erzeugnissen aus beschichtetem Papier/Karton Produkte einbezogen werden, die erstens nicht im Meer landen und zweitens mit höchsten Quoten gesammelt und wiederverwertet werden.
Zum anderen, weil die Richtlinie weder sachliche Notwendigkeiten vom Einsatzzweck eines Produktes anerkennt noch rechtliche Vorgaben, die den Einsatz eines bestimmten Materials zwingend vorschreiben (etwa im Bereich von Lebensmittelverpackungen), berücksichtigt.
Zum Dritten ist auch die Aussage, dass „nur Produkte verboten werden, für die es Ersatzprodukte gibt“, als sehr optimistisch zu bezeichnen, da gewisse „Ersatzprodukte“ weder serienreif sind noch die Nachfrage befriedigen könnten. Von den erforderlichen Investitionen in die notwendige Umstellung auf neue Abfüllsysteme durch Markenartikelhersteller ganz zu schweigen.
Plastiksackerlverbot
Auch die Ankündigung eines generellen Verbots von Kunststofftragetaschen auf nationaler Ebene wird von PROPAK mit Skepsis betrachtet. Zwar steht selbstverständlich mit der Papiertragtasche eine umweltfreundliche, nachhaltige Alternative aus erneuerbarem Rohstoff zur Verfügung und die Verlockung ist groß, ein Verbot aus Wettbewerbsgründen zu befürworten.
Dennoch ist der Fachverband der Überzeugung, dass ein Verbot und der damit verbundene gesetzgeberische Eingriff in die Marktwirtschaft und die freie Wahl des Konsumenten nur das äußerste Mittel darstellen dürfen, ein gravierendes Problem zu lösen. Ein solches ist aber hier nicht erkennbar. Es gibt in Österreich kein unkontrollierbares Massen-Littering von Plastiksackerln und die erst vor zwei Jahren abgeschlossene freiwillige Vereinbarung zur Reduzierung funktioniert einwandfrei.
Fazit: Die SUP-Richtlinie bürdet unter dem Deckmantel der „erweiterten Produzentenverantwortung“ der produzierenden Wirtschaft die Kosten für das (Fehl-)Verhalten Dritter auf, was den europäischen Unternehmen massiv schaden wird. Und ein Platiksackerlverbot würde ohne Not in wirtschaftliche Grundfreiheiten eingreifen.
Es bleibt abzuwarten, inwieweit diese politischen Entscheidungen im Lichte eines vernünftigen Gleichgewichts zwischen Ökologie und Wirtschaftlichkeit von den betroffenen Marktteilnehmern in der Praxis umgesetzt werden können.